Bewerbung schreiben lassen: Kosten, AVGS und ob es lohnt
By Mustafa Tarabya, founder of CVBooster · Published · Updated
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Drei Tabs sind offen. Der erste Anbieter schreibt Lebenslauf und Anschreiben für einen niedrigen zweistelligen Betrag, Lieferung in 48 Stunden. Der zweite verlangt das Fünffache für dasselbe Ergebnis und nennt es „Bewerbungsmappe vom Profi“. Der dritte verkauft gar kein Dokument, sondern ein Coachingpaket im vierstelligen Bereich. Alle drei zeigen fünf Sterne und dasselbe Versprechen. Woran der Unterschied hängt, schreibt keiner hin.
Der Preis hängt in Deutschland fast nur daran, wie viel Zeit ein Mensch mit Ihnen verbringt, bevor er tippt. Alles andere ist Layout. Dazu kommt ein Punkt, den auf diesem Markt niemand freiwillig erwähnt: Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit gibt es einen Weg, auf dem Sie für Bewerbungscoaching null Euro zahlen. Dieser Text sortiert die Preisstufen, benennt die Fälle, in denen sich Zahlen rechnet, und beschreibt den Gutscheinweg so, dass Sie ihn am Montag beantragen können.
Die fünf Preisstufen auf dem deutschen Markt
Anbieter weisen ihre Preise offen aus, nur eben ohne zu sagen, was jeweils dahintersteckt. Sortiert nach dem, was Sie tatsächlich bekommen, ergeben sich fünf Stufen. Die Beträge sind Größenordnungen, keine Tarife.
- Marktplatzangebote von Einzelpersonen, etwa über Freelance-Plattformen oder Kleinanzeigen: unterer bis mittlerer zweistelliger Bereich. Es gibt kein Gespräch. Jemand füllt eine Vorlage und setzt ein Anschreiben aus Textbausteinen zusammen. Was Sie kaufen, ist Formatierung.
- Online-Bewerbungsservices mit Webformular: etwa 80 bis 200 Euro für Lebenslauf und Anschreiben, oft mit Deckblatt. Sie tippen Ihre Stationen in eine Maske, ein Texter macht ein sauberes Dokument daraus, eine Korrekturschleife ist meist inklusive. Solide bei Struktur, schwach beim Inhalt, weil niemand nachfragt.
- Selbstständige Bewerbungsberaterinnen und -berater mit Erstgespräch: etwa 200 bis 400 Euro für dasselbe Set, davor aber ein Gespräch von 45 bis 90 Minuten. Genau dort entsteht der Unterschied, weil die Erfolge herausgefragt werden, die Sie selbst für selbstverständlich halten.
- Bewerbungscoaching und Karriereberatung: abgerechnet wird Zeit, nicht ein Dokument. Stundensätze liegen im mittleren bis hohen zweistelligen Bereich, bei Führungskräften dreistellig, Pakete über mehrere Sitzungen erreichen vierstellige Summen. Am Ende halten Sie kein Anschreiben in der Hand, sondern eine Methode.
- Outplacement: vier- bis fünfstellig und praktisch nie von Ihnen bezahlt. Das ist die Beratung, die Arbeitgeber bei Trennungen einkaufen. Steht ein Aufhebungsvertrag im Raum, fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Verhandelbar ist sie wie die Abfindung.
Vier Dinge verschieben den Endpreis, nachdem Sie zugesagt haben. Die Umsatzsteuer: Solo-Anbieter mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG weisen keine aus, größere nennen gern Nettopreise, dann liegen 19 Prozent zwischen Angebot und Rechnung. Der Eilzuschlag bei Lieferung in 24 oder 48 Stunden. Jedes weitere Anschreiben, denn der Preis gilt fast immer für genau eine Stellenanzeige. Und Zusatzleistungen wie ein überarbeitetes LinkedIn-Profil, die als Paket auftauchen, aber einzeln berechnet werden.
AVGS: der Weg, auf dem das Coaching nichts kostet
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist eine Leistung nach § 45 SGB III. Agentur für Arbeit oder Jobcenter stellen den Gutschein aus, Sie suchen sich damit einen zugelassenen Anbieter, und der rechnet direkt mit der Behörde ab. Sie zahlen nichts, auch keinen Eigenanteil. Was privat mehrere hundert bis über tausend Euro kostet, läuft hier als Maßnahme: Standortbestimmung, Unterlagencheck, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Zwei Bedingungen hängen daran. Der Anbieter muss nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, zugelassen sein, und die konkrete Maßnahme ebenfalls. Ein freier Bewerbungsschreiber ohne diese Zulassung kann den Gutschein nicht annehmen, egal wie gut er ist. Zugelassene Maßnahmen finden Sie in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit.
Wer bekommt einen? In der Regel Menschen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, sowie Bürgergeldbeziehende über das Jobcenter. Wichtig für Beschäftigte: Auch wer eine Kündigung in der Tasche hat, kann sich arbeitsuchend melden und gehört damit zum berechtigten Kreis. Die Vergabe ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und innerhalb von drei Monaten sechs Wochen arbeitslos war, hat nach dem Gesetz einen Anspruch auf einen Gutschein zur Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler. Das ist der Hebel, wenn die Vermittlungsfachkraft zunächst abwinkt.
- Erst den Anbieter suchen, dann den Gutschein beantragen. Wer mit einem konkreten Vorschlag samt Maßnahmenummer und Dauer ins Gespräch geht, bekommt deutlich häufiger eine Zusage als mit der offenen Frage „Gibt es da was?“.
- Termin bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft vereinbaren, über die Hotline, die Onlineterminvergabe oder das Postfach auf arbeitsagentur.de.
- Das Ziel benennen, das im Gutschein stehen soll: Bewerbungsunterlagen erstellen, Vermittlungshemmnisse abbauen, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Der Gutschein trägt immer ein Ziel, eine Dauer und einen räumlichen Geltungsbereich.
- Nach Ausstellung auf die Gültigkeitsfrist achten. Ein AVGS ist befristet. Verstreicht die Frist, muss neu beantragt werden.
- Bei Ablehnung nach der Begründung fragen und auf den gesetzlichen Anspruch nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit hinweisen, sofern er zutrifft. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid ist innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch möglich.
Tip: Fragen Sie einen Anbieter, der mit AVGS wirbt, nach Trägerzulassung und Maßnahmenummer und prüfen Sie beides in der Weiterbildungssuche, bevor Sie zur Agentur gehen. Wer diese Angaben nicht sofort nennt, hat sie nicht. Zahlen Sie hier nie selbst: Der Träger rechnet mit der Behörde ab, nicht mit Ihnen.
Was der AVGS nicht abdeckt: Er bezahlt eine Maßnahme, kein Produkt. Bei einem privaten Texter, der Ihnen zwei PDF-Dateien liefert, können Sie ihn nicht einlösen, und Sie bekommen ihn nicht, solange Sie nirgends gemeldet sind. Wer aus ungekündigter Stellung wechseln will, bleibt auf dem freien Markt.
Zwei Fälle, in denen Zahlen rational ist
Positionen ab Abteilungs- oder Bereichsleitung
Auf dieser Ebene ist das Anschreiben kein Bewerbungsschreiben mehr, sondern ein Positionierungstext: warum diese Person, für diese Verantwortung, in dieser Branche, zu diesem Zeitpunkt. Daran scheitert Selbsteinschätzung, weil Sie Ihre eigene Laufbahn zu gut kennen und deshalb die Auswahl nicht mehr treffen können. Ein dreistelliges Honorar steht hier einem Gehaltsband gegenüber, in dem eine einzige Stufe ein Vielfaches davon ausmacht. Die Rechnung geht auf, sofern das Geld in Gesprächszeit fließt und nicht in Grafik.
Wiedereinstieg oder Branchenwechsel nach einer langen Unterbrechung
Nach Elternzeit, Pflege von Angehörigen, längerer Krankheit, einem Anerkennungsverfahren oder langer Arbeitslosigkeit ist das Problem nie die Typografie. Es ist die Erzählung: Was bedeutet diese Lücke, welche Ihrer bisherigen Aufgaben lassen sich in die Zielbranche übersetzen, wie heißen sie dort. Diese Übersetzung kann ein Außenstehender leisten, Sie selbst kaum. Genau diese Gruppe erfüllt allerdings fast immer die Voraussetzungen für einen AVGS. Prüfen Sie also zuerst den Gutschein und erst danach das Preisschild.
Fünf Situationen, in denen das Geld verbrannt ist
- Berufseinstieg ohne nennenswerte Berufserfahrung. Dünner Inhalt wird durch teures Layout nicht dicker. Hier entscheiden Praktika, Werkstudentenstellen, Abschlussnote und die Zahl der Bewerbungen. Der Career Service der eigenen Hochschule leistet dasselbe kostenlos.
- Öffentlicher Dienst. Wer sich über Interamt oder ein Behördenportal bewirbt, füllt Felder aus. Über die Auswahl entscheidet das Anforderungsprofil, und formale Kriterien wie Abschluss, Berufsjahre und Bewerbungsfrist sind harte Ausschlusskriterien. Eine gestaltete Bewerbungsmappe kommt in dieser Form gar nicht an.
- Unklares Ziel. Wenn Sie selbst nicht sagen können, auf welche Rolle Sie zusteuern, kann es kein Texter für Sie entscheiden. Sie bezahlen die saubere Fassung einer Richtung, die Sie sechs Wochen später verwerfen.
- Der eigentliche Blocker ist eine harte Voraussetzung: fehlende Anerkennung des ausländischen Abschlusses, fehlende Approbation, fehlender Führerschein, falscher Wohnort. Dann sortiert nicht Ihre Formulierung aus, sondern eine Bedingung, und das Geld gehört in das Verfahren, das sie erfüllt.
- Hohe Stückzahl. Wer 40, 60 oder 100 Bewerbungen verschickt, kann sie nicht einzeln schreiben lassen. Rechnen Sie den Preis pro Anschreiben hoch. Was Sie brauchen, ist ein Master-Lebenslauf, den Sie selbst in zehn Minuten auf eine Anzeige zuschneiden.
Was Sie für das Geld tatsächlich bekommen
Kein Anbieter kann mehr aus Ihrem Werdegang machen, als darin steckt. Die Obergrenze der Qualität ist Ihr Rohmaterial, und das liefern Sie. Wer im Erstgespräch nur Stationen und Jahreszahlen abliefert, bekommt sie hübscher gesetzt zurück. Wer vorher aufschreibt, was in jeder Rolle konkret besser wurde, mit Zahl und Zeitraum, bekommt ein Dokument, das trägt.
Zwei Punkte entscheiden über den Wert Monate später. Das Dateiformat: Viele Anbieter liefern ausschließlich PDF. Ohne bearbeitbare Datei können Sie keine Station einfügen und keinen Satz auf eine neue Anzeige zuschneiden. Vereinbaren Sie die Herausgabe der bearbeitbaren Fassung schriftlich, bevor Sie zahlen. Und die Haltbarkeit: Deutsche Ausschreibungen trennen zwingende Anforderungen von Wünschenswertem, und diese Zuordnung ändert sich mit jeder Stelle. Ein Set, das nicht angepasst wird, verliert genau dort.
Die harte Grenze: Niemand kann Einladungen versprechen. Wer mit einer „Jobgarantie“ wirbt, verkauft ein Gefühl. Dazu ein selten benanntes Risiko: Ein Text, der nicht nach Ihnen klingt, kostet Sie im Vorstellungsgespräch, weil die erste Frage oft an einer Formulierung aus dem Anschreiben ansetzt. Lesen Sie das fertige Dokument laut vor und streichen Sie, was Sie so nie sagen würden.
Seriös oder nicht: acht Prüfpunkte vor der Zusage
- Impressum mit ladungsfähiger Anschrift und einem Namen. Die Impressumspflicht für geschäftsmäßige Onlineangebote steht im Digitale-Dienste-Gesetz. Kein Impressum, kein Vertrag.
- Eine benannte Person, die schreibt, keine anonyme „Expertenredaktion“. Fragen Sie, wer Ihr Dokument bearbeitet.
- Der Ablauf steht schriftlich im Angebot: Erstgespräch und Länge, Zahl der Korrekturschleifen, Lieferfrist, Formate, Preis für ein weiteres Anschreiben.
- Die bearbeitbare Datei gehört zur Lieferung. Nur PDF ist ein Warnzeichen.
- Preis brutto oder ausdrücklicher Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Nettopreise ohne Hinweis sind eine spätere Überraschung um 19 Prozent.
- Volle Vorkasse vor dem ersten Gespräch ist unüblich. Eine Anzahlung ist normal, hundert Prozent im Voraus nicht.
- Widerrufsrecht: Bei online geschlossenen Verträgen haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich 14 Tage. Bei Dienstleistungen kann es vorzeitig erlöschen, wenn Sie dem sofortigen Beginn ausdrücklich zustimmen. Genau dieses Häkchen liegt in vielen Bestellstrecken bereit.
- Kein Anbieter, der Sie zuerst anruft. Wer Sie kontaktiert, weil Ihr Lebenslauf irgendwo online steht, verkauft Reichweite, nicht Beratung.
Der kostenlose Unterbau, den kaum jemand nutzt
Bevor Sie in den Preisvergleich einsteigen: Es gibt eine Schicht kostenloser Angebote, die in denselben Suchergebnissen selten auftaucht. Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit der Berufsberatung im Erwerbsleben eine kostenlose Beratung, die ausdrücklich auch Beschäftigten offensteht und der beruflichen Neuorientierung gewidmet ist.
Für die Nebenkosten der Bewerbung gibt es das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III. Agentur für Arbeit und Jobcenter können daraus Kosten übernehmen, die der Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung dienen: Fahrt zum Vorstellungsgespräch, Bewerbungsfotos, Porto, Beglaubigungen. Es ist eine Ermessensleistung, und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Kosten entstehen.
Dazu kommen der Career Service der eigenen Hochschule, der Alumni oft weiter offensteht, Bewerbungsberatung für Gewerkschaftsmitglieder, Angebote der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern, günstige Bewerbungskurse an Volkshochschulen und die Beratungsstellen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Das ersetzt kein individuelles Coaching, klärt aber oft die Frage, ob Sie überhaupt eines brauchen.
Steuerlich zählt es, aber erst ab einer Schwelle
Bewerbungskosten sind Werbungskosten und gehören in die Anlage N der Einkommensteuererklärung, auch wenn die Bewerbung erfolglos war. Dazu zählen Porto, Fahrtkosten, Bewerbungsfotos und grundsätzlich auch das Honorar für einen Bewerbungsservice oder ein beruflich veranlasstes Coaching. Der Haken: Das Finanzamt setzt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohnehin automatisch an, aktuell 1.230 Euro im Jahr. Ihre Ausgaben wirken sich also erst aus, wenn alle Werbungskosten zusammen darüber liegen, und dann nur mit dem übersteigenden Teil.
Tip: Führen Sie in der Bewerbungsphase eine Zeile pro Ausgabe: Datum, Betrag, wofür, Beleg abgelegt. Dieselbe Liste brauchen Sie zweimal, für den Antrag beim Vermittlungsbudget vorab und für die Steuererklärung im Folgejahr.
Die Entscheidung in drei Fragen
Erstens: Bin ich arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann ist die erste Adresse die Vermittlungsfachkraft, und die Preisfrage kann sich über den AVGS erledigen. Zweitens: Liegt mein Problem im Text oder in den Fakten? Fehlt eine formale Voraussetzung oder ist das Ziel unklar, hilft kein Schreibdienst. Drittens: Wie viele Bewerbungen kommen noch? Bei einer wichtigen Bewerbung auf Führungsebene ist ein Honorar gut angelegt, bei fünfzig brauchen Sie das Werkzeug, es selbst zu tun.
Der Markt lebt davon, dass Bewerberinnen und Bewerber unter Zeitdruck den Preis vergleichen statt der Leistung. Der Unterschied zwischen 89 und 389 Euro ist fast immer die Gesprächszeit, und der Unterschied zwischen 389 Euro und null Euro ist oft nur ein Termin bei der Agentur für Arbeit.
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