Zeugnisse übersetzen für die Bewerbung: wann beglaubigt?

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Auf dem Tisch liegen sechs Dokumente: Bachelorurkunde, Notenübersicht, Schulabschlusszeugnis, zwei Arbeitszeugnisse und eine Berufsurkunde. Alle in einer Sprache, die in der Personalabteilung niemand liest. Das erste Angebot eines Übersetzungsbüros deckt alle sechs ab, liegt im dreistelligen Bereich und rechnet den Eilzuschlag noch gar nicht mit. Die Bewerbungsfrist endet in zehn Tagen.

Bevor Sie das beauftragen: Für die meisten dieser sechs Dokumente brauchen Sie in diesem Moment keine beglaubigte Übersetzung. Für ein oder zwei brauchen Sie sie später auf jeden Fall, und dann muss sie von der richtigen Person stammen, sonst zahlen Sie zweimal. Der Unterschied hängt nicht am Dokument, sondern daran, wer es liest.

Behörde und Arbeitgeber wollen nicht dasselbe

Unter dem Stichwort "Zeugnisse übersetzen" verschmelzen zwei völlig verschiedene Vorgänge zu einem. Der erste ist ein Verwaltungsverfahren: Eine Anerkennungsstelle, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder eine Approbationsbehörde prüft, ob Ihre Qualifikation einer deutschen gleichwertig ist. Dort ist die Form Teil der Anforderung. Es gibt ein Merkblatt, das auflistet, welches Dokument in welcher Fassung eingereicht werden muss, und eine formlose Übersetzung wird schlicht zurückgeschickt.

Der zweite Vorgang ist Ihre Bewerbung. Sie ist kein Verwaltungsverfahren. Es gibt keine Vorschrift darüber, in welcher Form Anlagen beizulegen sind. Eine Personalabteilung in einem Privatunternehmen will verstehen, was Sie können und ob die Angaben im Lebenslauf gedeckt sind. Dafür genügt in aller Regel der Scan des Originals plus eine ordentliche eigene Übersetzung. Die Ausnahmen sind eng: die Verbeamtung im öffentlichen Dienst und Berufe, in denen eine staatliche Zulassung Einstellungsvoraussetzung ist. Und selbst dann gehen die beglaubigten Papiere meist an die Behörde, nicht an den künftigen Arbeitgeber.

Was "beglaubigte Übersetzung" in Deutschland genau bedeutet

Eine beglaubigte Übersetzung stammt von einer Person, die bei einem deutschen Gericht dafür ermächtigt oder beeidigt wurde. Die Bezeichnung wechselt je nach Bundesland: ermächtigter Übersetzer, öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer, allgemein beeidigter Übersetzer. Gemeint ist dasselbe. Die Übersetzung trägt einen Bestätigungsvermerk über Vollständigkeit und Richtigkeit, dazu Stempel, Datum und Unterschrift, und ist üblicherweise fest mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden. Suchen können Sie über die gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen unter justiz-dolmetscher.de oder über die Mitgliedersuche des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer.

Drei Dinge werden regelmäßig damit verwechselt, und jede Verwechslung kostet Geld oder Wochen.

Welches Dokument welche Form braucht

Diese Aufteilung deckt den Normalfall ab. Maßgeblich bleibt immer das Merkblatt der Stelle, die das Dokument tatsächlich verlangt.

Tip: Schreiben Sie der zuständigen Stelle eine kurze Mail mit einer nummerierten Liste Ihrer Dokumente und der Frage, welche davon in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen und ob englischsprachige Originale ohne Übersetzung akzeptiert werden. Die Antwort ist kostenlos und ist Ihr Kostenplan. Ohne sie raten Sie und bezahlen den Irrtum.

Die Zeugnisbewertung löst das Problem für beide Seiten

Bei akademischen Abschlüssen gibt es einen Weg, der die Übersetzungsfrage dauerhaft erledigt. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die ZAB bei der Kultusministerkonferenz, stellt auf Antrag eine Zeugnisbewertung aus. Das ist ein deutschsprachiges Dokument, das Ihre Hochschule, Ihren Abschluss, dessen Niveau und die deutsche Vergleichbarkeit beschreibt. Sobald Sie es haben, legen Sie deutschen Arbeitgebern kein übersetztes Diplom mehr vor, sondern eine amtliche deutsche Einordnung. Das ist inhaltlich stärker als jede Übersetzung, weil es nicht nur den Wortlaut wiedergibt, sondern die Bewertung.

Für den Antrag selbst brauchen Sie allerdings beglaubigte Übersetzungen. Das ist einer der Fälle, in denen Sie zahlen. Sie zahlen aber einmal und nutzen das Ergebnis für jede weitere Bewerbung. Vorab kostenlos prüfen können Sie in anabin, der Informationsdatenbank der ZAB, wie Ihre Hochschule und Ihr Abschluss eingestuft sind. Dieselbe Einstufung sieht später die Personalabteilung, wenn sie nachschaut.

Die Zeugnisbewertung deckt nur Hochschulabschlüsse ab. Wer eine Berufsausbildung mitbringt, findet die richtige Stelle über den Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de, dem Portal des Bundes zur Berufsanerkennung. Es fragt Beruf und Bundesland ab und nennt die konkret zuständige Kammer oder Behörde samt Unterlagenliste. Kostenlose Beratung dazu gibt es bei den Anlaufstellen des Förderprogramms IQ und über die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland".

Was Sie einer normalen Bewerbung tatsächlich beilegen

Deutsche Bewerbungen enthalten traditionell Anlagen, aber mehr ist hier nicht besser. Ein Anhang mit zwanzig Seiten fremdsprachiger Dokumente wird überflogen und weggeklickt. Zwei Seiten, die man auf einen Blick versteht, werden tatsächlich gelesen.

Der bewährte Aufbau: je Dokument zuerst der Scan des Originals, direkt danach Ihre eigene Übersetzung auf einer separaten Seite. So ist beim Blättern nie unklar, welche Übersetzung zu welchem Papier gehört. Alles, was weder den Abschluss noch die letzten beiden Stationen betrifft, bleibt draußen und wird auf Nachfrage nachgereicht.

Wie eine saubere eigene Übersetzung aussieht

Sie darf und soll erkennbar keine beglaubigte Übersetzung sein. Setzen Sie oben auf jede Seite eine Zeile wie: "Nicht beglaubigte Arbeitsübersetzung, selbst erstellt. Maßgeblich ist das beigefügte Original." Damit ist die Rolle geklärt, und niemand fühlt sich getäuscht.

Halten Sie das Layout schlicht und bilden Sie keine Stempel, Siegel oder Unterschriften nach. Beschreiben Sie sie stattdessen in eckigen Klammern: [Rundstempel der Universität], [Unterschrift des Dekans]. Namen von Hochschulen, Kammern und Behörden bleiben im Original stehen, mit einer deutschen Erklärung dahinter in Klammern. Übersetzen Sie Ihren Abschlusstitel nicht in einen deutschen Titel, den Sie nicht führen dürfen. Und rechnen Sie Noten nicht selbst um: Nennen Sie die Originalnote mit der Skala, also etwa "3,6 auf einer Skala von 1 bis 4, wobei 4 die beste Note ist". Für die Umrechnung gibt es an Hochschulen die modifizierte bayerische Formel, und im Anerkennungsverfahren übernimmt das die Behörde. Eine maschinelle Vorübersetzung als Grundlage ist völlig in Ordnung, aber Berufsbezeichnungen, Fächernamen, Stunden- und Creditangaben prüfen Sie danach von Hand.

Wenn in der Ausschreibung "beglaubigte Kopien" steht

Diese Formulierung taucht vor allem im öffentlichen Dienst auf, etwa in Ausschreibungen über Interamt, und sie meint fast immer amtlich beglaubigte Kopien, nicht beglaubigte Übersetzungen. Zuständig dafür ist in Deutschland das Bürgeramt Ihrer Stadt oder die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat. Wichtiger noch: Sehr häufig wird das erst zur Einstellung verlangt, während für die Bewerbung einfache Kopien reichen. Lesen Sie den Absatz genau, und wenn er unklar bleibt, rufen Sie die in der Ausschreibung genannte Ansprechperson an. Ein Telefonat erspart Ihnen hier oft die kompletten Übersetzungskosten.

Kosten senken, ohne ein Risiko einzugehen

Fünf Fehler, die richtig teuer werden

Ein Ablauf, der in beide Richtungen funktioniert

Erstens: über den Anerkennungs-Finder die zuständige Stelle bestimmen und deren Unterlagenliste anfordern. Zweitens: genau die dort genannten Dokumente beglaubigt übersetzen lassen, in ausreichender Stückzahl, und die Förderung vorher beantragen. Drittens: alles Übrige selbst übersetzen, sauber gekennzeichnet, zusammen mit den Originalscans in einer PDF-Datei. Viertens: sich bewerben, ohne auf den Bescheid zu warten, und im Lebenslauf eine Zeile zum Verfahrensstand mit Datum aufnehmen.

Tip: Legen Sie eine einzige Übersicht an, in der jedes Dokument einmal steht: Originalsprache, wer es verlangt, in welcher Form, was es gekostet hat und wie viele Ausfertigungen noch vorhanden sind. Diese Liste ist in Anerkennungsverfahren das nützlichste Blatt Papier, das Sie besitzen, weil dieselben Nachweise über Monate bei verschiedenen Stellen zirkulieren.

Der Markt für beglaubigte Übersetzungen lebt davon, dass Bewerberinnen und Bewerber die Frage nach der Zuständigkeit nicht stellen. Sie ist aber der einzige Punkt, der wirklich zählt. Klären Sie zuerst, wer welches Papier in welcher Form sehen will. Danach ist die Rechnung meist deutlich kleiner als das erste Angebot, und die Bewerbung geht raus, bevor die Frist abläuft.

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