Gehaltsvorstellung in Österreich: über dem KV verhandeln
By Mustafa Tarabya, founder of CVBooster · Published · Updated
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Ein Inserat auf karriere.at, Wien, Vollzeit. Ganz unten steht der Satz, den Sie in Österreich in fast jeder Ausschreibung finden: "Für diese Position gilt ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von 2.850 Euro brutto pro Monat auf Vollzeitbasis. Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung." Darüber, im Bewerbungsformular, ein Pflichtfeld mit der Überschrift Gehaltsvorstellung. Sie tragen 2.850 ein, weil die Zahl ja im Inserat steht. Damit haben Sie sich auf den untersten Wert der Gehaltstabelle gesetzt, bevor irgendjemand Ihren Lebenslauf geöffnet hat.
Diese Zahl ist kein Angebot. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze, und in vielen Branchen liegt das tatsächlich bezahlte Gehalt spürbar darüber. Verhandelt wird in Österreich nicht das Mindestgehalt, sondern die Überzahlung, und noch davor die Einstufung. Dieser Text erklärt, wie die Zahl im Inserat zustande kommt, welche zwei Stellschrauben Sie wirklich bewegen können und wie Sie einen Betrag so formulieren, dass er als Orientierung ankommt und nicht als Forderung.
Warum in jedem österreichischen Inserat eine Zahl steht
Die Angabe ist eine Rechtspflicht. § 9 Abs 2 des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) verpflichtet Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler, in der Stellenausschreibung das für den Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz beziehungsweise andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geregelte Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Die Regelung gilt seit 2011. Deshalb lesen Sie in österreichischen Inseraten immer beide Halbsätze, den Betrag und den Hinweis auf die Überzahlung. Der zweite Halbsatz ist kein Marketing, sondern Gesetzestext in Alltagssprache.
Wer die Angabe unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Beim ersten Verstoß bleibt es bei einer Ermahnung, und auch danach sind die möglichen Geldstrafen niedrig. Beraten und unterstützen kann die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber ist aber nicht die Sanktion interessant, sondern die Schlussfolgerung daraus: Der Betrag im Inserat sagt nichts über den Wert der Stelle. Er sagt nur, was die Firma mindestens zahlen muss, wenn sie sich an den Kollektivvertrag hält. Steht ausnahmsweise gar keine Zahl im Inserat, ist das entweder ein Versäumnis oder ein Hinweis darauf, dass für das Unternehmen kein Kollektivvertrag gilt. Im zweiten Fall gibt es keinen Boden, an dem Sie sich orientieren können, und Ihre eigene Recherche zählt umso mehr.
Was die Zahl tatsächlich beschreibt
Der Betrag ist ein Tabellenwert aus dem Kollektivvertrag der Branche. Der KV ordnet Tätigkeiten Gruppen zu, die je nach Branche Verwendungsgruppen oder Beschäftigungsgruppen heißen, und innerhalb der Gruppe steigt der Wert mit den anrechenbaren Berufsjahren. Der Arbeitgeber nennt im Inserat den Wert jener Einstufung, die er für die Stelle vorgesehen hat, sehr häufig die Einstiegsstufe der jeweiligen Gruppe. Bevor Sie eine eigene Zahl formulieren, sollten Sie fünf Dinge aus dem Inserat herauslesen oder gezielt nachschlagen.
- Welcher Kollektivvertrag gilt. Das richtet sich nach der Fachgruppenzugehörigkeit des Unternehmens in der Wirtschaftskammer, nicht nach Ihrer Tätigkeit. Dieselbe Aufgabe kann in zwei Firmen unter zwei verschiedenen KV fallen.
- Auf welcher Stundenbasis der Wert steht. Je nach Kollektivvertrag sind 38,5 oder 40 Wochenstunden Vollzeit. Derselbe Monatsbetrag bedeutet bei 40 Stunden einen niedrigeren Stundenlohn.
- Wie viele Gehälter im Jahr gezahlt werden. In den meisten Kollektivverträgen sind es 14, also zusätzlich Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Diese Sonderzahlungen sind KV-Recht und kein Bonus.
- Ob es sich um Monats- oder Jahresbrutto handelt. Österreichische Inserate nennen fast immer Monatsbrutto. Wer aus Deutschland kommt, liest die Zahl instinktiv falsch.
- Ob Mehr- und Überstunden abgegolten sind. Die Mindestgehaltsangabe sagt dazu nichts. Ein All-in-Gehalt und ein reines Grundgehalt sind zwei verschiedene Dinge.
Die zwei Stellschrauben: Einstufung und Überzahlung
Fast alle Ratgeber behandeln nur die zweite. Die erste ist meistens die wertvollere, weil sie dauerhaft wirkt.
Die Einstufung
Zwei Faktoren bestimmen den Tabellenwert: die Gruppe und die angerechneten Vordienstzeiten. Die Gruppe hängt an der Tätigkeit, aber die Zuordnung ist Auslegung. Bei Stellen, die zwischen zwei Gruppen liegen, entscheidet oft, wie selbstständig, wie fachlich verantwortlich und wie führend die Aufgaben beschrieben werden. Genau das steht in Ihrem Lebenslauf, und genau deshalb lohnt es sich, Aufgaben und Verantwortung dort auszuformulieren statt nur Ergebnisse aufzuzählen.
Der zweite Faktor sind die Vordienstzeiten. Viele Kollektivverträge sehen die Anrechnung einschlägiger Vorbeschäftigung vor, teils verpflichtend, teils im Ermessen des Arbeitgebers. Wer zwei Erfahrungsstufen höher startet, hebt nicht nur das erste Monatsgehalt. Er hebt die Basis, von der aus jede künftige KV-Erhöhung und jede automatische Vorrückung rechnet. Diese Anrechnung passiert allerdings anhand von Unterlagen, nicht anhand eines Gesprächseindrucks. Ein Lebenslauf mit Monatsangaben und Beschäftigungsausmaß pro Station ist hier bares Geld.
Die Überzahlung
Die Überzahlung ist der frei vereinbarte Betrag über dem Tabellenwert. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. In IT, Technik, Pharma und Beratung ist sie in Wien und den größeren Städten üblich und teils erheblich. In Teilen des Handels, der Gastronomie und des Sozialbereichs gibt es sie faktisch kaum, und dort ist die ehrlichste Vorbereitung, das zu wissen und die Verhandlung auf Einstufung, Arbeitszeit und Zulagen zu verlagern.
Tip: Die Überzahlung ist ein Eurobetrag, kein fixer Prozentsatz. Wenn beim jährlichen KV-Abschluss nur die Mindestgehaltstabelle steigt und Ihr Ist-Gehalt unverändert bleibt, schrumpft Ihre Überzahlung Jahr für Jahr, bis sie verschwunden ist. Deshalb ist eine höhere Einstufung stabiler als eine höhere Überzahlung auf niedriger Einstufung.
Bevor Sie eine Zahl nennen: den Kollektivvertrag nachschlagen
Die Recherche dauert etwa eine halbe Stunde und ist der einzige Grund, warum Ihre Zahl später begründbar klingt statt gewünscht.
- Die Kollektivvertragsdatenbanken von Wirtschaftskammer Österreich und Österreichischem Gewerkschaftsbund. Dort finden Sie die KV-Texte samt Gehaltstabellen im Volltext, inklusive der Tätigkeitsbeispiele je Verwendungsgruppe.
- Arbeiterkammer. Die AK berät zur richtigen Einstufung und zur Anrechnung von Vordienstzeiten. Für unselbstständig Beschäftigte in Österreich besteht die Mitgliedschaft ohnehin, die Beratung kostet nichts extra.
- Der KV-Text selbst, nicht nur die Tabelle. Suchen Sie den Abschnitt zu den Verwendungsgruppen und lesen Sie die Beispiele. Dort steht, ob Ihre Rolle eine Gruppe höher gehört, als die Firma angesetzt hat.
- Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen für die Umrechnung. Sonderzahlungen werden in Österreich steuerlich anders behandelt als das laufende Gehalt, eine einfache Multiplikation führt in die Irre.
- Weitere Inserate derselben Firma und derselben Branche auf karriere.at, Stepstone Österreich und in der Jobsuche des AMS. Gleiche Rolle, andere Zahl, das zeigt Ihnen die reale Spanne besser als jede Gehaltsstatistik.
Wie Sie die Gehaltsvorstellung formulieren
Drei Regeln, egal ob Formularfeld oder Anschreiben. Erstens: Monatsbrutto, nicht Jahresbrutto. Zweitens: Stundenbasis dazuschreiben, weil sonst unklar bleibt, worauf sich der Betrag bezieht. Drittens: die Zahl an das Inserat andocken, statt sie freistehend hinzusetzen. Sie zeigen damit, dass Sie das System verstanden haben, und das ist in Österreich ein Signal für sich.
Variante mit konkreter Zahl: "Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 3.400 Euro brutto pro Monat auf Basis von 38,5 Wochenstunden und 14 Gehältern. Sie orientiert sich am angeführten Mindestgehalt zuzüglich einer Überzahlung, die meine sechs Jahre in der Betreuung von ERP-Rollouts abbildet."
Variante mit Spanne und offener Einstufung: "Das im Inserat genannte Mindestgehalt von 2.850 Euro entspricht der Einstiegsstufe der Verwendungsgruppe. Angesichts meiner einschlägigen Vordienstzeiten gehe ich von einer höheren Einstufung aus und orientiere mich an 3.200 bis 3.500 Euro brutto monatlich auf Vollzeitbasis. Über die konkrete Einstufung spreche ich gerne im Gespräch."
Beide Formulierungen tun dasselbe: Sie nehmen die Pflichtangabe des Arbeitgebers auf, benennen sie als das, was sie ist, und verschieben das Gespräch auf die Ebene, auf der tatsächlich entschieden wird. Was Sie nicht tun sollten, ist das Mindestgehalt wörtlich als Ihre Vorstellung zu wiederholen. Das liest sich nicht bescheiden, sondern als Verzicht auf jede Überzahlung, und es wird als solcher protokolliert.
Tip: Nennen Sie keine Prozentangabe wie "20 Prozent über KV". Der Prozentsatz hängt an einer Einstufung, die im Moment Ihrer Bewerbung noch gar nicht feststeht. Wenn die Firma Sie eine Gruppe tiefer einstuft als gedacht, haben Sie sich mit derselben Formulierung selbst nach unten gerechnet.
All-in-Verträge: warum zwei Zahlen oft nicht vergleichbar sind
Der All-in-Vertrag ist eine österreichische Eigenheit, die in IT, Beratung, Vertrieb und bei Führungsaufgaben weit verbreitet ist. Er deckt Mehr- und Überstunden pauschal mit dem Monatsgehalt ab. Ein All-in-Gehalt ist deshalb fast zwangsläufig höher als ein reines Grundgehalt für dieselbe Tätigkeit, ohne dass es mehr wert wäre. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt muss dabei trotzdem eingehalten werden, und wenn die tatsächlich geleisteten Mehrleistungen über ein Jahr mehr wert sind als die Pauschale, besteht Anspruch auf die Differenz. Diese Deckungsprüfung führt aber niemand von selbst durch.
Praktisch heißt das: Fragen Sie früh, ob All-in vorgesehen ist und wie viele Stunden die Pauschale abdecken soll. Wer ein All-in-Angebot mit einem KV-nahen Grundgehalt plus gesonderter Überstundenabgeltung vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Größen und kann sich dabei erheblich verschätzen. Notieren Sie sich in Ihrer eigenen Rechnung immer den Stundenwert, nicht den Monatswert.
Teilzeit: aliquot statt absolut
Der Betrag im Inserat steht auf Vollzeitbasis, auch wenn die Stelle als Teilzeit ausgeschrieben ist. Bewerben Sie sich auf 30 Wochenstunden, ist der Vergleichswert anteilig. Wer in so einem Fall den Vollzeitwert als Gehaltsvorstellung einträgt, wirkt entweder ahnungslos oder fordernd, und beides ist vermeidbar. Schreiben Sie den Bezug einfach dazu: "2.650 Euro brutto monatlich auf Basis von 30 Wochenstunden, das entspricht rund 3.400 Euro auf Vollzeitbasis". Damit ist die Rechnung transparent und die Diskussion über die Wochenstunden getrennt von der Diskussion über den Wert Ihrer Arbeit.
Gewohnheiten aus Deutschland, die in Österreich sofort auffallen
- Ein Jahresbrutto nennen und dabei mit zwölf Gehältern rechnen. In Österreich ist Monatsbrutto die Währung, und es sind in der Regel 14 Gehälter.
- "Gehalt nach Vereinbarung" in ein Pflichtfeld schreiben. Wenn die Untergrenze bereits im Inserat steht, wirkt das Ausweichen taktisch statt zurückhaltend.
- Über Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration verhandeln wollen. Beides steht im Kollektivvertrag und ist kein Verhandlungsgegenstand.
- Von Tarifvertrag und Entgeltgruppe sprechen. In Österreich heißt es Kollektivvertrag und, je nach Branche, Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppe.
- Die eigene bisherige Gehaltsentwicklung als Argument aufbauen. Relevant ist die Einstufung in diesem Betrieb nach diesem KV, nicht Ihre Vorgeschichte in einem anderen System.
- Die Zahl ganz weglassen, obwohl das Inserat ausdrücklich nach der Gehaltsvorstellung fragt. In Österreich ist die Frage üblich und die Antwort erwartet.
Vier Fragen für das Gespräch
Diese vier Fragen sind sachlich, in Österreich völlig üblich und bringen Ihnen mehr als jedes Feilschen um hundert Euro. In welche Verwendungsgruppe ist die Stelle eingestuft? Welche meiner Vordienstzeiten werden angerechnet und welche Nachweise brauchen Sie dafür? Ist ein All-in-Vertrag vorgesehen, und wenn ja, für welches Stundenausmaß? Und schließlich: Wird bei der jährlichen KV-Runde auch das Ist-Gehalt erhöht oder nur die Mindestgehaltstabelle? Die letzte Frage stellt fast niemand, und sie entscheidet darüber, ob Ihre mühsam verhandelte Überzahlung in drei Jahren noch existiert.
Checkliste vor dem Absenden
- Habe ich den geltenden Kollektivvertrag und die Gehaltstabelle nachgeschlagen, statt nur die Zahl aus dem Inserat zu übernehmen?
- Weiß ich, welche Verwendungsgruppe zur ausgeschriebenen Tätigkeit passt, und passt meine Aufgabenbeschreibung im Lebenslauf dazu?
- Stehen bei jeder Station Monat, Jahr und Beschäftigungsausmaß, damit Vordienstzeiten angerechnet werden können?
- Ist meine Zahl ein Monatsbrutto mit Angabe der Wochenstunden und nicht ein Jahresbetrag?
- Liegt meine Zahl erkennbar über dem genannten Mindestgehalt, ohne dass ich einen Prozentsatz behaupte?
- Habe ich bei Teilzeit aliquot gerechnet und den Vollzeitwert dazugeschrieben?
- Habe ich mir notiert, was ich zu All-in und Anrechnung im Gespräch fragen will?
Die Mindestentgeltangabe im Inserat ist für Bewerberinnen und Bewerber ein Geschenk, das die meisten falsch auspacken. Nirgendwo sonst im deutschsprachigen Raum wissen Sie vor dem ersten Kontakt, wo der Boden liegt. Wer diesen Boden mit dem Angebot verwechselt, verhandelt gegen sich selbst. Wer ihn als das nimmt, was er ist, nämlich als Ausgangspunkt, führt ein anderes Gespräch: nicht darüber, ob mehr geht, sondern darüber, in welche Gruppe die Stelle gehört und wie viel Erfahrung angerechnet wird. Das ist eine Frage, auf die Ihr Gegenüber antworten muss, und sie lässt sich mit Unterlagen belegen.
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