TVöD: Entgeltgruppe und Stufe in der Bewerbung nennen
By Mustafa Tarabya, founder of CVBooster · Published · Updated
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Eine Stellenausschreibung einer Stadtverwaltung endet mit dem Satz: "Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 9b TVöD." Darunter, im Bewerbungsformular, ein Feld mit der Überschrift Gehaltsvorstellung. Wer aus der Privatwirtschaft kommt, trägt dort eine Zahl ein. Das ist der Moment, an dem die Bewerbung sich als extern zu erkennen gibt.
Denn die Zahl steht schon fest. Sie steht in der Ausschreibung, sie steht in der Entgelttabelle, und niemand in der Personalabteilung hat die Befugnis, davon abzuweichen. Was tatsächlich offen ist, steht nirgends im Formular, und genau darum geht es in diesem Text.
Wie sich das Entgelt im öffentlichen Dienst zusammensetzt
Das Monatsentgelt ergibt sich aus zwei Koordinaten. Die erste ist die Entgeltgruppe. Sie hängt an der Tätigkeit, nicht an der Person: Was in der Stelle zu tun ist, welche Verantwortung damit verbunden ist und welche Qualifikation dafür verlangt wird, bestimmt die Gruppe. Deshalb steht sie bereits in der Ausschreibung. Bewerberinnen und Bewerber ändern daran nichts, weil sich sonst der Zuschnitt der Stelle ändern müsste.
Die zweite Koordinate ist die Stufe innerhalb dieser Gruppe. Sie hängt an der Person, genauer an ihrer Berufserfahrung. Und hier entsteht die eigentliche Spanne. Der Abstand zwischen der untersten und einer höheren Stufe derselben Entgeltgruppe ist im Monat spürbar und über ein Berufsleben erheblich. Wer bei gleicher Stelle zwei Stufen höher startet, verdient nicht nur sofort mehr, sondern verschiebt seine gesamte weitere Laufbahn und später die Rente nach oben.
Tip: Merksatz für die gesamte Bewerbung im öffentlichen Dienst: Die Entgeltgruppe verhandeln Sie nicht, die Stufe belegen Sie. Alles, was Sie im Lebenslauf tun können, dient dem zweiten Teil.
Was "einschlägige Berufserfahrung" bedeutet
Für die Stufenzuordnung zählt nicht jede Berufserfahrung, sondern einschlägige. Der Begriff ist enger, als er klingt. Gemeint ist Erfahrung aus einer Tätigkeit, die der neuen im Wesentlichen entspricht, also nicht irgendeine Arbeit im selben Haus und nicht irgendeine Arbeit im selben Berufsfeld, sondern eine, deren Aufgaben denen der ausgeschriebenen Stelle nahekommen.
Diese Prüfung führt nicht die Führungskraft durch, die Sie im Vorstellungsgespräch trifft, sondern die Personalstelle, oft zusammen mit dem Personalrat, und sie führt sie anhand von Unterlagen durch. Nicht anhand des Eindrucks aus dem Gespräch. Das ist der Grund, warum ein Lebenslauf, der in der Privatwirtschaft völlig ausreicht, hier Geld kostet: Er beschreibt Ergebnisse, aber nicht Tätigkeiten, und Ergebnisse lassen sich einer Entgeltgruppe nicht zuordnen.
Ein Beispiel für denselben Job, zweimal beschrieben. Variante eins: "Verantwortlich für die Digitalisierung interner Abläufe, dadurch 30 Prozent weniger Bearbeitungszeit." Variante zwei: "Sachbearbeitung Verwaltungsdigitalisierung, eigenständige Bearbeitung von Anträgen nach Fachverfahren, Anleitung von zwei Beschäftigten, Vertretung der Sachgebietsleitung." Die erste Variante gewinnt in einem Start-up. Die zweite ist die, aus der eine Personalstelle eine Stufe ableiten kann, weil sie Aufgabenzuschnitt, Selbstständigkeit und Verantwortung nennt, also genau die Kriterien, nach denen eingruppiert wird.
Was der Lebenslauf enthalten muss, damit Erfahrung zählbar wird
Vier Angaben pro Station entscheiden darüber, ob eine Zeit angerechnet werden kann oder ob nachgefragt werden muss. Nachfragen kosten Wochen, und in einem Verfahren mit Fristen sind Wochen manchmal das Ende.
- Exakte Beschäftigungszeiten mit Monat und Jahr, für Anfang und Ende. "2021 bis 2023" ist eine Spanne zwischen 13 und 35 Monaten und damit für eine Stufenberechnung unbrauchbar.
- Beschäftigungsumfang. Vollzeit oder Teilzeit mit Stundenzahl. Wer das weglässt, überlässt die Annahme der Gegenseite.
- Art des Arbeitsverhältnisses. Festanstellung, Befristung, Elternzeit, Beurlaubung, freiberufliche Tätigkeit. Diese Unterscheidungen wirken sich auf die Anrechnung aus.
- Tätigkeitsbeschreibung in Aufgaben, nicht in Erfolgen. Zwei bis vier Zeilen, die sagen, was Sie bearbeitet haben, wie selbstständig, mit welcher Verantwortung für Personen oder Mittel.
Wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst waren, nennen Sie Ihre damalige Eingruppierung direkt: "Entgeltgruppe 9a TVöD, Stufe 3". Das ist keine Indiskretion, sondern die effizienteste Information, die Ihr Lebenslauf enthalten kann. Sie erspart der Personalstelle die Rekonstruktion und macht die Fortführung Ihrer Stufe zur naheliegenden Lösung.
Tip: Legen Sie Arbeitszeugnisse und, falls vorhanden, Tätigkeitsdarstellungen von Anfang an bei, nicht erst auf Nachfrage. Die Stufenzuordnung erfolgt aus Unterlagen. Fehlt die Unterlage im Moment der Entscheidung, fehlt die Stufe, und eine spätere Korrektur ist deutlich aufwendiger als eine PDF-Seite mehr im ersten Anlauf.
Das Feld Gehaltsvorstellung
Wenn eine Ausschreibung die Entgeltgruppe nennt und trotzdem nach einer Gehaltsvorstellung fragt, ist das meistens ein Standardfeld in einem Bewerbungsportal, das für alle Stellen gleich aussieht. Es zu ignorieren ist riskant, es frei auszufüllen ebenfalls.
Die Formulierung, die in beide Richtungen funktioniert, nimmt die Tarifbindung auf und verlagert das Thema auf die Stufe: "Ich orientiere mich an der ausgeschriebenen Entgeltgruppe 9b TVöD und gehe von einer Zuordnung entsprechend meiner einschlägigen Berufserfahrung von sechs Jahren aus." Damit signalisieren Sie erstens, dass Sie das System kennen, zweitens, dass Sie keine Sonderbehandlung erwarten, und drittens bringen Sie die Zahl ins Spiel, die tatsächlich beweglich ist, nämlich Ihre Jahre.
Wenn die Ausschreibung keine Entgeltgruppe nennt, was bei Eigenbetrieben, kommunalen Gesellschaften und kirchlichen Trägern vorkommt, ist eine Zahl dagegen richtig. Prüfen Sie dann vorher, welcher Tarif überhaupt gilt. Nicht jede öffentliche Einrichtung zahlt nach TVöD, an Hochschulen und in Landesbehörden gilt häufig der TV-L, und einige Träger haben eigene Regelwerke mit abweichenden Bezeichnungen.
Die drei Fehler, die im Verfahren am meisten kosten
Erfolge statt Aufgaben schreiben
Der häufigste Fehler von Wechslerinnen und Wechslern aus der Privatwirtschaft. Ein Lebenslauf voller Kennzahlen und Projektergebnisse liest sich modern und lässt sich nicht eingruppieren. Schreiben Sie beides: eine Zeile Aufgabenzuschnitt, dann die Ergebnisse. Die Personalstelle nimmt die erste Zeile, die Führungskraft im Gespräch die zweite.
Sich unter Wert eingruppieren lassen, weil die Unterlagen unvollständig waren
Erfahrung, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht belegt ist, existiert für die Stufenzuordnung nicht. Wer den Nachweis für zwei frühere Jahre erst nach Vertragsunterzeichnung findet, steht vor einem Änderungsverfahren statt vor einer Selbstverständlichkeit. Sammeln Sie die Zeugnisse vorher, auch die alten und die unangenehmen.
Im Gespräch über das Gehalt verhandeln wollen
Es gibt nichts zu verhandeln, und der Versuch wirkt, als hätten Sie sich mit dem Arbeitgeber nicht befasst. Die einzige sinnvolle Frage im Gespräch lautet, welche Stufe vorgesehen ist und welche Nachweise die Personalstelle für die Anerkennung Ihrer Vorerfahrung benötigt. Diese Frage ist üblich, sachlich und beantwortbar. Sie zeigt außerdem, dass Sie verstanden haben, wie Ihr künftiger Arbeitgeber funktioniert.
Was neben dem Grundentgelt noch existiert
Der Vergleich mit einem Angebot aus der Privatwirtschaft geht regelmäßig schief, weil nur die Grundvergütung verglichen wird. Zum Entgelt im öffentlichen Dienst kommen weitere Bestandteile hinzu, die je nach Tarifgebiet, Träger und Tätigkeit unterschiedlich ausfallen: eine Jahressonderzahlung, Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst in den entsprechenden Bereichen, in Teilen Zulagen für bestimmte Tätigkeiten, dazu die betriebliche Altersversorgung über die Zusatzversorgung.
Diese Bestandteile gehören nicht in Ihren Lebenslauf. Sie gehören in Ihre eigene Rechnung, bevor Sie ein Angebot ablehnen, weil die Grundzahl niedriger aussieht als anderswo. Für die Bewerbung selbst ist nur eines wichtig: Verwechseln Sie im Anschreiben nicht Gesamtpaket und Grundentgelt, wenn Sie eine Zahl nennen.
Eine kurze Checkliste vor dem Absenden
- Steht bei jeder Station Monat und Jahr für Anfang und Ende?
- Steht bei jeder Station der Beschäftigungsumfang?
- Beschreibt jede relevante Station Aufgaben, Selbstständigkeit und Verantwortung, nicht nur Ergebnisse?
- Ist frühere Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit Entgeltgruppe und Stufe genannt?
- Liegen die Arbeitszeugnisse für die Zeiten bei, die angerechnet werden sollen?
- Nimmt die Gehaltsvorstellung, falls verlangt, die ausgeschriebene Entgeltgruppe auf, statt eine freie Zahl zu setzen?
- Sind die formalen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, also Fristen, geforderte Anlagen und Kennziffer im Betreff?
Diese Liste sieht bürokratisch aus, und das ist sie auch. Sie ist aber der Grund, warum zwei Menschen mit derselben Berufsbiografie auf derselben Stelle unterschiedlich viel verdienen. Nicht weil die eine besser verhandelt hat, sondern weil ihr Lebenslauf die Angaben enthielt, aus denen sich die höhere Stufe belegen ließ.
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