Interamt: Bewerbung im öffentlichen Dienst ausfüllen

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Sie haben eine Stelle bei einer Behörde gefunden, auf "Online bewerben" geklickt, und statt eines Upload-Feldes für Ihre fertige Bewerbungsmappe erscheint ein Formular mit drei Reitern und mehreren Dutzend Feldern. Entgeltgruppe. Verfügbarkeit ab. Laufbahnbefähigung. Ein Freitextfeld mit Zeichenbegrenzung. Und irgendwo ganz unten, fast beiläufig, der Bereich für die Anlagen, in dem das PDF landet, an dem Sie zwei Abende gearbeitet haben. Die naheliegende Reaktion ist, das Formular so schnell wie möglich abzuhaken und darauf zu vertrauen, dass die Personalstelle schon die Anlagen liest. Genau das ist der Fehler, der die meisten Bewerbungen im öffentlichen Dienst früh aussortiert.

Dieser Text erklärt, welche Felder ausgewertet werden, wie ein Anschreiben für eine Behörde aussehen muss und welche Regeln im Auswahlverfahren gelten. Stand: Deutschland, 2026.

Was Interamt ist und wer dahintersteht

Interamt ist das gemeinsame Stellen- und Bewerbungsportal des deutschen öffentlichen Dienstes, gestartet 2008. Betreiberin ist seit dem 1. Januar 2020 die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, eine hundertprozentige Tochter des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Davor lag der Betrieb bei Vivento, einer Einheit der Deutschen Telekom. Das ist kein Trivia: Es erklärt, warum das Portal wie eine Fachanwendung wirkt und nicht wie ein Karriereportal aus der Privatwirtschaft. Es wurde für Verwaltungsprozesse gebaut, nicht für Employer Branding.

Nach Angaben der Betreiberin nutzen über 3.000 öffentliche Arbeitgeber das Portal, von Bundesbehörden über Landesministerien und Kommunen bis zu Hochschulen, Sparkassen, Kliniken und Kulturbetrieben. Jährlich laufen dort rund 90.000 Stellenausschreibungen und mehr als 500.000 Bewerbungen. Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Die Bearbeiterin, die Ihre Bewerbung öffnet, hat ein System vor sich, das Bewerbungen vergleichbar machen soll. Zweitens: Jede Behörde konfiguriert ihr Bewerbungsformular selbst, weshalb die Feldnamen zwischen zwei Ausschreibungen leicht abweichen können. Die Logik dahinter bleibt aber immer dieselbe.

Warum die Formularfelder mehr zählen als Ihr PDF

In der Privatwirtschaft ist das Anschreiben oft das Herzstück und das Formular nur Beiwerk. Im öffentlichen Dienst ist es umgekehrt. Der Grund steht in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz: Zugang zu öffentlichen Ämtern besteht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Dieser Grundsatz der Bestenauslese verpflichtet die Behörde, ihre Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren, in einem Auswahlvermerk, der im Streitfall vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben muss.

Nachvollziehbar dokumentieren kann man nur, was strukturiert vorliegt. Deshalb wird zuerst gegen das Anforderungsprofil der Ausschreibung geprüft, und zwar anhand der Angaben, die Sie in die Felder geschrieben haben. Ein Kriterium, das in den Formularfeldern nicht auftaucht, sondern nur im dritten Absatz Ihres Lebenslaufs versteckt ist, existiert für den ersten Prüfschritt praktisch nicht. Ihr PDF wird gelesen, aber meistens erst, wenn Sie die formale Vorauswahl bereits überstanden haben.

Das Anforderungsprofil zerlegen, bevor Sie ein Feld anfassen

Öffentliche Ausschreibungen trennen fast immer zwischen zwingenden und wünschenswerten Anforderungen. Diese Trennung ist die wichtigste Information im gesamten Text, und sie steht selten unter einer Überschrift, die das verrät. Sie erkennen sie an der Formulierung.

Schreiben Sie die zwingenden Anforderungen wörtlich in eine Liste, bevor Sie das Formular öffnen. Jede einzelne muss danach an mindestens einer Stelle Ihrer Bewerbung mit derselben Wortwahl auftauchen, belegt durch eine konkrete Station mit Zeitraum. Nicht "langjährige Erfahrung im Vergaberecht", sondern "seit 03/2022 eigenverantwortliche Durchführung von Vergabeverfahren nach UVgO, rund 40 Verfahren pro Jahr".

Tip: Wenn eine zwingende Anforderung lautet "abgeschlossenes Studium der Verwaltungswissenschaften oder vergleichbar", dann begründen Sie die Vergleichbarkeit aktiv in einem Satz. Die Personalstelle darf Ihnen diese Auslegung nicht abnehmen, wenn Sie sie nicht selbst plausibel machen.

Konto und Bewerberprofil: einmal richtig, dann dauerhaft nutzbar

Interamt verlangt für eine Online-Bewerbung ein Bewerberkonto. Das lohnt sich, weil das Profil bei jeder weiteren Bewerbung vorbefüllt wird und Sie über Suchaufträge automatisch neue Ausschreibungen erhalten. Beim Anlegen gilt: Behandeln Sie das Profil als Datensatz, nicht als Selbstdarstellung.

Prüfen Sie vor dem Absenden, ob das Profil Angaben aus einer früheren Bewerbung enthält, die zu dieser Stelle nicht passen. Ein Profil, das noch "gewünschte Tätigkeit: Sachbearbeitung Bauamt" sagt, während Sie sich im Gesundheitsamt bewerben, ist ein vermeidbarer Kratzer.

Entgeltgruppe und Besoldung: was in dieses Feld gehört

Ausschreibungen im öffentlichen Dienst nennen die Vergütung fast immer selbst, etwa "Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA" für Kommunen, "E 11 TV-L" für Länder oder eine Besoldungsgruppe wie "A 10 gehobener Dienst" für Beamtenstellen. Wenn das Formular nach einer Gehaltsvorstellung fragt, ist das in aller Regel keine Verhandlungseinladung. Die Eingruppierung ergibt sich aus der Tätigkeit und der Entgeltordnung, nicht aus Ihrer Verhandlungsstärke.

Verhandelbar ist dagegen häufig die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe. Nach § 16 TVöD wird bei Neueinstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist eine Zuordnung zu Stufe 2 möglich, bei mindestens drei Jahren zu Stufe 3, und Behörden können zur Deckung des Personalbedarfs darüber hinausgehen. Die Details unterscheiden sich zwischen TVöD Bund und TVöD VKA sowie im TV-L, deshalb lohnt der Blick in die für die ausschreibende Stelle geltende Fassung.

Verfügbarkeit, Beschäftigungsumfang und Kündigungsfrist

Das Feld für den frühestmöglichen Eintrittstermin wird tatsächlich gelesen, weil Behörden mit Haushaltsjahren und Stellenplänen arbeiten. Rechnen Sie Ihre Kündigungsfrist ehrlich aus und nennen Sie ein konkretes Datum statt "nach Absprache". Wer bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, findet die Fristen in § 34 TVöD, gestaffelt nach Beschäftigungszeit, jeweils zum Quartals- oder Monatsende. In der Privatwirtschaft gilt § 622 BGB, sofern der Arbeitsvertrag nichts Längeres regelt.

Beim Beschäftigungsumfang gilt: Wenn eine Stelle als Vollzeit ausgeschrieben ist und ausdrücklich "grundsätzlich teilzeitgeeignet" vermerkt, dann ist eine Teilzeitangabe unschädlich. Fehlt dieser Vermerk und Sie tragen 30 Wochenstunden ein, entstehen Zweifel an der Besetzbarkeit. Klären Sie das lieber vorab telefonisch mit der in der Ausschreibung genannten Ansprechperson, denn diese Nummer steht dort nicht zur Zierde.

Die Freitextfelder sind der eigentliche Wettbewerb

Viele Interamt-Formulare enthalten ein oder mehrere Freitextfelder, teils mit Zeichenbegrenzung, in denen nach Motivation, Eignung oder konkreten Erfahrungen gefragt wird. Diese Felder werden von der Personalstelle häufig nebeneinander in einer Übersicht gelesen, alle Bewerbungen untereinander. Das ist der Moment, in dem verglichen wird. Behandeln Sie ein Freitextfeld deshalb nie als Zusammenfassung Ihres Anschreibens.

Bauen Sie die Antwort stattdessen entlang der zwingenden Anforderungen auf, in derselben Reihenfolge wie in der Ausschreibung, jeweils mit einem Beleg. Schwach ist: "Ich bringe fundierte Kenntnisse im Verwaltungsrecht mit und arbeite gerne im Team." Stark ist: "Verwaltungsrecht: seit 2021 Bearbeitung von Widerspruchsverfahren nach VwGO im Sozialamt, rund 120 Verfahren jährlich, davon 2024 zwei Klageverfahren mit eigener Klageerwiderung." Die zweite Fassung lässt sich in einen Auswahlvermerk übernehmen. Die erste nicht.

Tip: Schreiben Sie längere Freitexte in einem Editor vor und fügen Sie sie erst dann ein. Portalsitzungen laufen ab, und ein verlorener Text nach vierzig Minuten Arbeit ist der häufigste Grund, warum eine Bewerbung am Ende hastig und dünn abgeschickt wird.

Das Anschreiben: warum der Ton aus der Privatwirtschaft hier verliert

Ein Anschreiben, das mit einer rhetorischen Frage beginnt, sich als "leidenschaftlich" beschreibt und die Kultur der Organisation lobt, funktioniert in einer Agentur. In einer Personalstelle, die 180 Bewerbungen auf eine E-9-Stelle gegen ein Anforderungsprofil prüft, kostet es Sie Punkte, weil es die Prüfung erschwert. Die Bearbeiterin sucht Belege, nicht Begeisterung.

Anlagen hochladen: Vollständigkeit schlägt Schönheit

Unvollständige Unterlagen sind der banalste und häufigste Ausschlussgrund. Viele Ausschreibungen sagen wörtlich, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden. Das ist keine Floskel, sondern die Absicherung eines gleichbehandelnden Verfahrens. Legen Sie deshalb vor dem Upload eine Liste an und haken Sie ab.

Technisch gilt: PDF ist der sichere Weg, weil es überall gleich aussieht und im Bewerbermanagement direkt angezeigt wird. Achten Sie auf die im Formular angegebene maximale Dateigröße und Anzahl der Anlagen, denn diese Grenzen setzt die jeweilige Behörde. Benennen Sie Dateien sprechend, etwa "Nachname_Vorname_Arbeitszeugnis_Stadt-Musterhausen_2019-2024.pdf". Scannen Sie Zeugnisse gerade, in Graustufen und lesbar. Ein schiefes Handyfoto einer Urkunde signalisiert Sorglosigkeit an genau der Stelle, an der Sorgfalt geprüft wird.

Schwerbehinderung, Gleichstellung und weitere Rechte im Verfahren

Wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind, hat das im öffentlichen Dienst eine konkrete rechtliche Folge. Nach § 165 SGB IX müssen öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Die Einladung darf nur unterbleiben, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Diese Pflicht greift aber nur, wenn die Schwerbehinderung aus der Bewerbung erkennbar ist. Vermerken Sie sie also im dafür vorgesehenen Feld und legen Sie den Nachweis bei, sonst läuft die Regelung ins Leere.

Zwei weitere Punkte lohnen sich zu kennen. Ausschreibungen müssen nach § 11 AGG in Verbindung mit § 7 AGG diskriminierungsfrei formuliert sein, was in der Praxis die Zusätze "(m/w/d)" erklärt. Und wer meint, wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals benachteiligt worden zu sein, muss den Anspruch nach § 15 Absatz 4 AGG grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Diese Frist ist kurz, deshalb steht sie hier.

Beamtenstelle oder Tarifbeschäftigung: das ändert Ihre Bewerbung

Viele Bewerbungen scheitern daran, dass die beiden Statusarten verwechselt werden. Bei Tarifbeschäftigung nach TVöD oder TV-L zählt, ob Ihre Qualifikation und Tätigkeit zur ausgeschriebenen Entgeltgruppe passen. Bei Beamtenstellen zählt zusätzlich die Laufbahnbefähigung. Die Laufbahngruppen reichen vom einfachen über den mittleren und gehobenen bis zum höheren Dienst, geregelt für den Bund in der Bundeslaufbahnverordnung und in den Ländern in eigenen Laufbahnverordnungen.

Wenn eine Stelle "für Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes sowie für vergleichbare Tarifbeschäftigte" ausgeschrieben ist, müssen Sie im Formular eindeutig klarmachen, auf welchem Weg Sie kommen. Schreiben Sie bei vorhandener Laufbahnbefähigung deren genaue Bezeichnung, das Datum des Erwerbs und Ihre aktuelle Besoldungsgruppe. Bewerben Sie sich als Tarifbeschäftigte, dann begründen Sie die Vergleichbarkeit Ihrer Qualifikation ausdrücklich, statt zu hoffen, dass die Personalstelle sie herleitet.

Nach dem Absenden: Fristen, Status und Absagen

Der Bewerbungsschluss in einer öffentlichen Ausschreibung ist in der Regel eine harte Grenze, weil ein gleichbehandelndes Verfahren keine Nachzügler verträgt. Senden Sie nicht am letzten Tag ab. Nach dem Absenden sehen Sie den Status Ihrer Bewerbung in Ihrem Konto. Zwischen Bewerbungsschluss und erster Rückmeldung vergehen im öffentlichen Dienst oft mehrere Wochen, weil Personalrat und, wo einschlägig, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte beteiligt werden müssen. Das ist kein schlechtes Zeichen, sondern der normale Ablauf.

Ein Detail, das in der Privatwirtschaft keine Entsprechung hat: Bei Beamtenstellen und bei Beförderungsverfahren müssen unterlegene Bewerberinnen und Bewerber vor der Besetzung informiert werden, damit sie effektiven Rechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz in Anspruch nehmen können. Zwischen dieser Konkurrentenmitteilung und der Ernennung liegt in der Praxis eine Wartezeit von rund zwei Wochen, in der eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragt werden kann. Sie brauchen das selten. Aber Sie sollten wissen, dass eine Absage in diesen Verfahren begründungspflichtig ist und Sie Einsicht in den Auswahlvermerk verlangen können.

Die häufigsten Fehler in einem Durchgang

Tip: Machen Sie vor dem Absenden einen Abgleich in zwei Spalten. Links jede zwingende Anforderung der Ausschreibung, rechts die Stelle in Ihrer Bewerbung, an der sie belegt ist, mit Feldname und Zeitraum. Bleibt rechts eine Zeile leer, ist Ihre Bewerbung noch nicht fertig. Dieser Abgleich dauert fünfzehn Minuten und ist die wirksamste Einzelmaßnahme im gesamten Prozess.

Der öffentliche Dienst wirkt von außen bürokratisch und undurchsichtig, aber genau diese Formstrenge ist Ihr Vorteil. Es gibt keine geheimen Kriterien. Die Behörde hat aufgeschrieben, wonach sie auswählt, und sie ist rechtlich daran gebunden. Wer das Anforderungsprofil ernst nimmt, die Felder vollständig und belegbar ausfüllt und die Unterlagen sauber zusammenstellt, schlägt eine große Zahl an Bewerbungen, die schöner formuliert und formal schwächer sind.

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