Bewerbung nachfragen: 6 Muster für E-Mail und Telefon
Von Mustafa Tarabya, Gründer von CVBooster · Veröffentlicht · Aktualisiert
7 Min. Lesezeit
Bei einer Bewerbung nachfragen dürfen Sie, sobald die Frist verstrichen ist, die Ihnen jemand genannt hat, und ohne genannte Frist nach etwa zwei Wochen: kurz, freundlich, mit Stellentitel und Datum Ihrer Bewerbung im Betreff. Die eine Bedingung: Eine Nachfrage stellt eine Frage, sie macht keinen Vorwurf. Das österreichische AMS nennt die telefonische Nachfrage nach rund zwei Wochen ausdrücklich als möglich, und die Bundesagentur für Arbeit rät, schon im Gespräch nach dem Zeitplan zu fragen. Unten stehen sechs fertige Muster, vor und nach dem Vorstellungsgespräch, per E-Mail und am Telefon. Geschrieben von Mustafa Tarabya, der für sein eigenes Unternehmen eingestellt, jede Bewerbung selbst gelesen hat und heute die CVBooster-Ratgeber schreibt.
Ihre Bewerbung ist seit neunzehn Tagen in Prüfung. Nichts ist neunzehn Tage in Prüfung. In neunzehn Tagen wurden Kriege erklärt und beendet. Eine Nachfrage ändert nichts an der Prüfung, aber sie bringt Ihren Namen wieder oben in ein Postfach, und das ist mehr, als Warten schafft.
Muster 1: Nachfrage zwei Wochen nach der Bewerbung
Keine Eingangsbestätigung, kein Lebenszeichen. Die E-Mail fragt nur, ob alles angekommen ist und wie es weitergeht.

E-Mail: Bewerbung nachfragen nach zwei Wochen ohne Antwort, Buchhalter, 82 Wörter (71 Wörter)
Betreff: Nachfrage zu meiner Bewerbung als Finanzbuchhalter vom 15. September, Kennziffer FB-207
Sehr geehrte Frau Möller,
am 15. September habe ich mich bei Ihnen als Finanzbuchhalter beworben. Ich möchte mich vergewissern, dass meine Unterlagen vollständig angekommen sind, und fragen, wie der weitere Zeitplan im Auswahlverfahren aussieht.
An der Stelle bin ich weiterhin sehr interessiert. Falls Ihnen noch Unterlagen fehlen, schicke ich sie gern umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brandt 0172 6603948
Worauf die Auswahl achtet
- Betreff mit Stelle, Datum und Kennziffer. So kann die Personalabteilung die Bewerbung in Sekunden zuordnen.
- Die Frage ist neutral: angekommen und Zeitplan. Kein leider, kein Unterton.
- Das Angebot, Unterlagen nachzureichen, gibt einen Anlass zu antworten. Eine Ja-Nein-Frage beantwortet man schneller als eine offene.
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Wann der richtige Zeitpunkt ist
Die Regel ist einfach: Wurde Ihnen eine Frist genannt, warten Sie diese ab und fragen am Tag danach. Wurde keine genannt, sind zwei Wochen nach der Bewerbung ein guter Zeitpunkt. Das AMS nennt in seiner Checkliste zur E-Mail-Bewerbung die "telefonische Nachfrage nach rund zwei Wochen bei Ausbleiben einer Antwort möglich". Im selben Abschnitt steht der Hinweis, regelmäßig den Spam-Ordner zu kontrollieren, ob eine Antwort dort gelandet ist. Prüfen Sie das zuerst.
Im öffentlichen Dienst dauert es länger, und das ist kein schlechtes Zeichen. Die Bundesverwaltung schreibt auf karriere.bund.de: "Üblicherweise erhältst du kurz nach Versand der Bewerbung eine Eingangsbestätigung, in der oft auch schon das weitere Vorgehen beschrieben wird." Und gleich danach: "Sofern du nicht sofort Bescheid bekommst, übe dich bitte in Geduld." Wenn die Eingangsbestätigung einen Zeitraum nennt, warten Sie diesen ab.
Nach dem Vorstellungsgespräch gilt der Termin, den man Ihnen genannt hat. Haben Sie keinen bekommen, fragen Sie nach etwa einer Woche. Damit Sie einen Termin bekommen, rät die Bundesagentur für Arbeit, am Ende des Gesprächs zu fragen, "wann du mit einem Feedback rechnen kannst". Mit dieser einen Frage ist die spätere Nachfrage keine Störung mehr, sondern eine Erinnerung an eine Absprache.
Muster 2 und 3: Nach dem Vorstellungsgespräch

E-Mail: Nachfragen nach dem Vorstellungsgespräch, Frist verstrichen, Projektassistentin, 84 Wörter (72 Wörter)
Betreff: Ihre Rückmeldung zum Gespräch am 24. September, Projektassistenz, Jana Wolff
Sehr geehrter Herr Kaiser,
vielen Dank noch einmal für das Gespräch am 24. September. Sie hatten erwähnt, dass Sie bis Ende der letzten Woche entscheiden möchten. Ich wollte mich erkundigen, ob es dazu schon einen Stand gibt.
Das Projekt zur Umstellung Ihrer Lieferantendatenbank, über das wir gesprochen haben, interessiert mich nach wie vor sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Wolff 0151 23987451

Telefonleitfaden: Nachfrage beim Personalbüro, Elektroniker, 96 Wörter (109 Wörter)
Begrüßung: Guten Tag, mein Name ist Kevin Schulz. Ich habe mich am 2. September als Elektroniker für Betriebstechnik bei Ihnen beworben, Kennziffer E-44.
Frage: Ich wollte kurz nachfragen, ob meine Bewerbung vollständig angekommen ist und wann Sie mit den Gesprächen beginnen.
Wenn die Antwort ein Termin ist: Vielen Dank, dann warte ich bis dahin ab.
Wenn die Stelle schon besetzt ist: Danke für die offene Auskunft. Darf ich fragen, ob Sie in den nächsten Monaten weitere Stellen in der Instandhaltung besetzen?
Wenn niemand zuständig ist: An wen kann ich mich wenden, und wann erreiche ich die Person am besten?
Abschluss: Vielen Dank für Ihre Zeit, einen schönen Tag noch.
Worauf die Auswahl achtet
- Die E-Mail zitiert die Frist, die man ihr genannt hat. Das ist keine Ungeduld, das ist die Erinnerung an eine Absprache.
- Ein Detail aus dem Gespräch steht im zweiten Absatz. Die Lieferantendatenbank zeigt, dass Jana zugehört hat, und hilft dem Leser, sich an sie zu erinnern.
- Der Telefonleitfaden hat für jede Antwort einen nächsten Satz. Am Telefon fällt einem der nächste Satz sonst erst nach dem Auflegen ein.
Muster 4: Ausbildungsplatz
Schülerinnen und Schüler bewerben sich oft bei vielen Betrieben gleichzeitig, und viele Betriebe antworten in Wellen. Die Nachfrage darf deshalb etwas früher kommen, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist.

E-Mail: Nachfrage zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, Schülerin, 74 Wörter (68 Wörter)
Betreff: Nachfrage zu meiner Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische Fachangestellte, Mia Kaya
Sehr geehrte Frau Dr. Engel,
ich habe mich am 1. September um einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische Fachangestellte ab August 2027 beworben. Ihre Bewerbungsfrist ist nun abgelaufen, und ich wollte fragen, wann Sie zu Gesprächen einladen.
Ich würde mich sehr freuen, Ihre Praxis kennenzulernen, gern auch bei einem Probetag.
Mit freundlichen Grüßen
Mia Kaya 0157 38820147
Muster 5 und 6: Mit einem anderen Angebot, und das letzte Mal
Wenn ein anderes Unternehmen Ihnen ein Angebot mit Frist gemacht hat, dürfen Sie das sagen. Sie drohen damit nicht, Sie geben eine Information, die der Arbeitgeber für seine eigene Entscheidung braucht.

E-Mail: Nachfrage mit Hinweis auf ein anderes Angebot, Softwaretesterin, 92 Wörter (78 Wörter)
Betreff: Bewerbung Softwaretesterin, Gespräch am 18. September, kurze Frage zum Zeitplan
Sehr geehrte Frau Arslan,
nach unserem Gespräch am 18. September ist Ihre Stelle weiterhin meine erste Wahl. Ich habe inzwischen ein Angebot eines anderen Unternehmens erhalten, zu dem ich mich bis zum 10. Oktober äußern muss.
Wäre es möglich, dass Sie mir bis dahin sagen, ob ich bei Ihnen noch im Auswahlverfahren bin? Ich würde die Entscheidung gern mit Ihrer Antwort treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Neumann

E-Mail: Letzte Nachfrage nach dem zweiten Schweigen, Vertriebsinnendienst, 66 Wörter (63 Wörter)
Betreff: Bewerbung Vertriebsinnendienst vom 1. August, letzte Nachfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
im August habe ich mich als Mitarbeiter im Vertriebsinnendienst beworben und Mitte September schon einmal nachgefragt. Da ich bisher keine Antwort erhalten habe, gehe ich davon aus, dass die Stelle anderweitig besetzt ist.
Sollte das nicht so sein, freue ich mich weiterhin über eine Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Hoffmann
Worauf die Auswahl achtet
- Das andere Angebot steht als Information, nicht als Ultimatum. Die Formulierung erste Wahl sagt, warum Lisa überhaupt fragt.
- Die letzte Nachfrage schließt den Vorgang ab. Sie macht keinen Vorwurf und lässt die Tür offen. Mehr als zwei Nachfragen schreiben Sie nicht.
- Kein Muster fragt, warum noch keine Antwort kam. Die Antwort auf diese Frage hilft Ihnen nicht weiter.
Sätze, die eine Nachfrage kippen lassen
Vorher: Leider habe ich bis heute noch immer nichts von Ihnen gehört. Nachher: Ich wollte mich erkundigen, ob es schon einen Stand gibt.
Das Wort leider ist ein Vorwurf mit freundlicher Grußformel.
Vorher: Ich wollte nur mal ganz kurz nachhaken. Nachher: Ich möchte mich vergewissern, dass meine Unterlagen vollständig angekommen sind.
Nur mal ganz kurz entschuldigt sich für eine völlig normale Frage.
Vorher: Ich brauche bis Freitag eine Antwort. Nachher: Ich muss mich bis zum 10. Oktober zu einem anderen Angebot äußern.
Der zweite Satz nennt den Grund. Der erste nur die Forderung.
Ich habe in meinem Unternehmen selbst Bewerber warten lassen, nicht aus Absicht, sondern weil der Alltag dazwischenkam. Eine höfliche Nachfrage hat mich nie gestört. Sie hat mich erinnert, und meistens habe ich am selben Tag geantwortet.
Wenn die Antwort eine Absage ist
Auch das ist eine Antwort, und sie ist besser als keine. Wie Sie darauf reagieren, ohne sich etwas zu vergeben, und wie Sie nach Feedback fragen, steht mit fertigen Mustern in Antwort auf eine Absage. Wenn Sie sich gerade erst bewerben, beginnt die gute Nachfrage schon beim Versand: mit einem Betreff, den man wiederfindet, wie in Bewerbung per E-Mail. Und vor dem nächsten Gespräch hilft der Bogen aus Vorstellungsgespräch Vorbereitung.
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Häufige Fragen
Wann darf man bei einer Bewerbung nachfragen?
Wenn eine genannte Frist verstrichen ist, am Tag danach. Ohne genannte Frist nach etwa zwei Wochen, das AMS nennt die telefonische Nachfrage nach rund zwei Wochen ausdrücklich als möglich. Nach einem Vorstellungsgespräch ohne Termin nach etwa einer Woche. Im öffentlichen Dienst warten Sie den Zeitraum ab, den die Eingangsbestätigung nennt.
Wie frage ich höflich nach dem Stand meiner Bewerbung?
Mit einer kurzen E-Mail, im Betreff Stelle, Datum der Bewerbung und Kennziffer. Im Text fragen Sie, ob die Unterlagen vollständig angekommen sind und wie der Zeitplan aussieht. Bekräftigen Sie Ihr Interesse in einem Satz und bieten Sie an, Unterlagen nachzureichen. Kein leider, kein Vorwurf, keine Frist ohne Grund.
Ist es besser, per E-Mail oder telefonisch nachzufragen?
Per E-Mail, wenn Sie sich per E-Mail beworben haben und eine Ansprechperson mit Adresse kennen. Telefonisch, wenn die Anzeige eine Telefonnummer nennt oder die E-Mail schon unbeantwortet blieb. Am Telefon hilft ein kurzer Leitfaden mit Ihrem Namen, der Stelle, dem Datum und einem Satz für jede mögliche Antwort.
Wie oft darf ich nachfragen?
Zweimal. Die erste Nachfrage fragt nach dem Stand, die zweite schließt den Vorgang höflich ab und lässt die Tür offen. Danach investieren Sie Ihre Zeit besser in neue Bewerbungen. Eine dritte Nachfrage ändert an der Entscheidung nichts mehr.
Darf ich bei der Nachfrage ein anderes Jobangebot erwähnen?
Ja, wenn es das Angebot wirklich gibt und es eine Frist hat. Nennen Sie das Datum, bis zu dem Sie sich äußern müssen, und sagen Sie, dass die Stelle Ihre erste Wahl ist, wenn das stimmt. So bekommt der Arbeitgeber eine Information, die er für seine eigene Planung braucht.
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